HNO Arzt Hockenheim, Schwetzingen - Hals- Nasen- Ohrenarzt, Dr. med. Martin Lindenberger

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Standort Hockenheim
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Indikation

Warum sollte eine HNO-Operation durchgeführt werden?

Für Operationen kann prinzipiell zwischen absoluten und relativen Indikationen unterschieden werden. Bei einer absoluten Indikation wird durch die Operation das Überleben des Patienten gesichert. Bei einem Eingriff mit relativer Indikation stehen die Abwendung gesundheitlicher Nachteile oder die Verbesserung der Lebensqualität des Patienten im Vordergrund.
Beispiele für Operationen auf nasen-ohrenärztlichem Gebiet mit absoluter Indikation sind akute Blutungen in Kopf-Hals-Bereich, Atemnot mit Uraschen im Bereich der oberen Luftwege, hochakute Entzündungen mit lokalen oder generalisierten Komplikationen und Tumorerkrankungen.
Eine relative Indikation für HNO-Operationen besteht bei chronischen Entzündungen von Ohr, Nasennebenhöhlen oder Mandeln. Häufig ergibt sich die Notwendigkeit eines Eingriffes auch bei verschiedenen Ursachen einer Mittelohrschwerhörigkeit, einer Nasenatmungsbehinderung, einem nächtlichen Schnarchen oder einer Heiserkeit. Bei relativen Indikationen zu operativen Eingriffen sind regelmäßig im Vorfeld die Optionen einer konservativen Therapie vollständig ausgeschöpft worden.

Wer sollte die Indikation zu einer Operation stellen?

Die Abwägung zwischen konservativer und operativer Therapie und die Festlegung des richtigen Zeitpunktes einer Operation gehört in chirurgischen Fächern zur größten Herausforderung. Die Entscheidung erfordert langjährige Erfahrung, Routine und Weiterbildung in operativen Techniken ebenso wie profunde Kenntnisse in diagnostischen Verfahrung und dem verschiedensten konservativen Therapie-Ansätzen.
Aufgrund langjähriger universitärer Erfahrung und der engen Kooperation mit der GRN Klinik Schwetzingen in der Erbringung ambulanter und stationärer HNO-ärztlicher Eingriffe ist unsere Praxis in der Lage, Patienten einen optimalen Therapievorschlag für ihr HNO-Problem zu unterbreiten.

Was ist ein „Belegarzt“?

Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen erfahrenen niedergelassenen Facharzt, der in Kooperation mit einem Krankenhaus spezialisierte, häufig operative Leitungen erbringt.
Der Belegarzt betreut seinen Patienten durchgängig von der Indikationsstellung zur Operation, der Durchführung des Eingriffes, dem stationären Aufenthalt bis zur ambulanten Nachsorge in der Praxis. Dies schafft ein Vertrauensverhältnis, reduziert Sorgen und Ängste und sorgt für ein gutes operatives Ergebnis.
Der Belegarzt ist für seinen Patienten stets ansprechbar und verantwortlich.

Wer entscheidet über ambulante oder stationäre Durchführung einer Operation?

In unserer Praxis sind in dieser Frage medizinische Gründe und der Wunsch des Patienten die entscheidenden Kriterien.
Ihr Hausarzt berichtet uns im Vorfeld der geplanten Operation über Vorerkrankungen, Risikofaktoren und die Einnahme von Medikamenten.
Mit dieser Information und in Abhängigkeit des Ausmaßes des Eingriffes entscheidet der Operateur zusammen mit den Kollegen der Abteilung für Anästhesie an der GRN Klinik Schwetzingen über die ambulante Durchführbarkeit eines Eingriffes bzw. der Indikation zu einem stationären Aufenthalt.
Hierbei orientieren wir uns an den Vorgaben der Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Kopf-Hals-Chirurgie e.V.
Die post-operative häusliche Versorgung fliessen in die Entscheidung ebenso ein wie psychosoziale Faktoren.
Ökonomische Erwägungen unserer Praxis haben auf den Entscheidungsprozess stationär versus ambulant keinerlei Einfluss.

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